Demnach handle es sich beim VRAG-R um ein rein aktuarisch-statistisches Prognoseinstrument, welches mögliche Besonderheiten nicht berücksichtige, wie vorliegend die chronische paranoide Schizophrenie ohne langfristige Stabilisierung bei ca. 38 Hospitalisationen sowie die eingeschränkte Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft (p. 1062 f., 1056). Diese Besonderheiten seien aus gutachterlicher Sicht entscheidende Faktoren bezüglich der Prognose (p. 1056 f.).