An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass es bei der Anwendung verschiedener Prognoseinstrumente zu teils divergenten Ergebnissen kam. Während die Anwendung des Dittmannkatalogs unter Berücksichtigung der in der Fachliteratur angegebenen Rückfallraten («Basisraten») ein deutlich erhöhtes Rückfallrisiko ergab, kommt eine Prüfung nach der Violence Risk Appraisal Guide-Revised (VRAG-R) zum Schluss, dass der Beschuldigte in die Risikokategorie 2 von 9 einzustufen sei (p. 1056). Für diese Risikokategorie sei im 5-Jahreszeitraum in 12 % der Fälle und im 12- Jahreszeitraum in 24 % der Fälle erneute Gewaltdelikte zu erwarten (p. 1056).