auf ungünstig ziehen lasse (p. 1391 Z. 29 f.). Zusammenfassend erachtet Dr. med. C.________ das Rückfallrisiko als hoch; bezüglich Drohungen als sehr hoch; bezüglich Körperverletzung auch als deutlich erhöht. Es sei aufgrund des bisherigen Verlaufs insgesamt von einer ungünstigen Legalprognose auszugehen (p. 1392 Z. 38 ff.). Das Gutachten hält sodann fest, dass durch die Sicherung einer konsequenten psychopharmakologischen Behandlung und durch eine anhaltende Abstinenz von psychotropen Substanzen eine Reduktion des Rückfallrisikos erreicht werden könnte (p. 1053).