27 werden. Bezüglich Einschätzung der zielgerichteten Gewalt sei für den Beschuldigten Gewalt nicht nur als Möglichkeit zu betrachten. Es fragt sich, ob der Beschuldigte mit der Patrone bereits einen Schritt weitergegangen sei, nämlich Planung oder sogar Vorbereitungshandlungen. Das sei, weil es nicht aus den Akten hervorgehe und mit dem Beschuldigten nicht habe besprochen werden können, nicht klar (p. 1391 Z. 24 ff.). Ebenfalls ungünstig sei, dass es im PZM sporadisch zu THC-Konsum gekommen sei (p. 1392 Z. 11 f.). In der Summe seien dies Faktoren, die die Prognose ein Stück weiter