Ohne suffiziente psychopharmakologische Behandlung der paranoiden Schizophrenie, ohne Suchtmittelabstinenz und ohne weitere sozial unterstützenden und betreuenden Massnahmen bestehe beim Beschuldigten ein erhöhtes Risiko für erneute Delikte im Spektrum seiner bisherigen Delinquenz. Als prognostisch ungünstig zu werten seien unter anderem die chronifizierte Schizophrenie mit mangelhafter Behandlungsbereitschaft sowie die zusätzlich bestehende Suchtmittelproblematik und die nicht vollständige Krankheitseinsicht (p. 1053, vgl. auch p. 1062).