Betreffend Rückfallgefahr hat Dr. med. C.________ einerseits unter Berücksichtigung der in der Fachliteratur angegebenen Rückfallraten («Basisraten») für Delikte in der Art der Anlassdelikte und andererseits unter Anwendung des Kriterienkataloges nach Dittmann das Rückfallrisiko für einschlägige Wiederholungsdelikte als deutlich erhöht eingeschätzt (p. 1062). Ohne suffiziente psychopharmakologische Behandlung der paranoiden Schizophrenie, ohne Suchtmittelabstinenz und ohne weitere sozial unterstützenden und betreuenden Massnahmen bestehe beim Beschuldigten ein erhöhtes Risiko für erneute Delikte im Spektrum seiner bisherigen Delinquenz.