zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 62 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt. Zudem wurde er wegen Tätlichkeiten sowie wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, mehrfach begangen, zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt. Damit liegen ein Verbrechen, mehrere Vergehen und weitere Übertretungen vor, womit sowohl die Voraussetzung nach Art. 63 Abs. 1 Bst. a StGB als auch nach Art. 59 Abs. 1 Bst. a StGB erfüllt ist. Gemäss dem forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 15. Juli 2022 standen die die Anlasstaten in kausalem Zusammenhang mit der schweren psychischen Störung (pag.