Wie die Gutachterin anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme ausführte, handelt es sich um eine chronifizierte paranoide Schizophrenie: Die paranoide Schizophrenie kombiniert mit den Abhängigkeiten von Alkohol, Opioiden und Seditiva führte beim Beschuldigten zu einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit und einer deshalb zugesprochenen Invaliditätsrente seit dem Jahre 2007 inkl. zusätzlicher Hilflosenentschädigung. Der Beschuldigte war zudem seit dem Jahre 2003 über 35-mal psychiatrisch stationär hospitalisiert; teilweise nur wenige Tage, teilweise aber auch mehrere Wochen oder gar Monate.