Die Gutachterin setzte sich gründlich und eingehend mit der Aktenlage auseinander und hat ihre eigenen zweimaligen Untersuchungen des Beschuldigten (145 und 55 Minuten) gründlich, ausführlich und in nachvollziehbarer und schlüssiger Weise ausgewertet. Zudem sind keine Widersprüche erkennbar und die Gutachterin hat die von der Staatsanwaltschaft gestellten Fragen mit sorgfältiger Begründung differenziert und vollständig beantwortet. Im Ergebnis ist das Gutachten schlüssig, stimmig und nachvollziehbar. Für das Gericht sind keinerlei Gründe ersichtlich, die ein Abweichen von den gutachterlichen Ausführungen und Schlussfolgerungen rechtfertigen würden.