Deshalb habe er dann wieder auf die Tablettenform gewechselt. Bei einem typischen Termin mit der Psychiatriespitex gehe es meistens darum, was in der Woche zuvor gelaufen sei. Es sei quasi eine Bestandesaufnahme. Es werde aber auch zukunftsorientiert besprochen, was zum Beispiel nächste Woche sein werde, wie die Planung sei (pag. 1736 ff.). 14. Erwägungen der Kammer 14.1 Gutachterliche Ausführungen von Dr. med. univ. C.________ als Grundlage für den richterlichen Entscheid Grundlage für die gerichtlichen Erwägungen ist gemäss Art. 56 Abs. 3 StGB insbesondere das forensisch-psychiatrische Gutachten.