Dies mache ihm grosse Freude. Nach der Entlassung aus dem PZM am 19. Januar 2024 habe er sich nach zweieinhalb Jahren PZM zuerst etwas akklimatisieren müssen. Danach sei es immer etwas besser gegangen, er habe aber natürlich immer die Strafe im Hinterkopf. Bis auf die Blutentnahme halte er sich an die mit Entscheid vom 16. Januar 2024 angeordneten Massnahmen der KESB. Die habe er und auch seine Therapeutin, Frau Dr. med. G.________, verschwitzt. Er sei dann darauf aufmerksam gemacht worden, dass er die Blutproben machen müsse. Mittlerweile habe er sie wieder gemacht. Die ersten drei Male sei er gegangen und dann habe er gemeint, es sei alle drei Monate.