An der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 7. November 2024, welcher auch Dr. med. univ. C.________ beiwohnte und welche die Gelegenheit erhielt, dem Beschuldigten Ergänzungsfragen zu stellen, gab der Beschuldigte an, sich einer gerichtlich angeordneten ambulanten Massnahme zu unterziehen. Auf die Frage, wie er zu einer gerichtlich angeordneten stationären Massnahme stehe, antwortete der Beschuldigte: «Wenn es so ist, dann ist es so.». Er gab weiter an, dass er mittlerweile vier Mal pro Woche, jeweils am Vormittag, auf einem Pferdehof arbeite. Dies mache ihm grosse Freude.