13. Aussagen des Beschuldigten Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 8. November 2023 konnte sich der Beschuldigte nicht zur durch die Gutachterin empfohlenen stationären Behandlung äussern. Er konnte auch nicht sagen, ob er bereit wäre, eine solche Therapie anzutreten (pag. 1406 Z. 29 ff.). Angesprochen auf das erstellte Gutachten gab der Beschuldigte an, nicht gewusst zu haben, dass es bei ihm so schlecht aussehe. Die Gutachterin habe ganz viele negative Punkte, aber keinen positiven