21 - Wiederaufnahme der Beschäftigung auf dem Pferdehof. In den Gesprächen sei der Beschuldigte jeweils geordnet, kohärent, psychomotorisch ruhig, stimmungsmässig ausgeglichen, im Verhalten leicht zurückhaltend und anständig gewesen. Es hätten keine Hinweise für psychotische Symptomatik, einen Substanzkonsum, eine aktuelle Selbst- und/oder Fremdgefährdung bestanden. Der Beschuldigte distanziere sich glaubwürdig von fremdaggressiven Gedanken, Plänen oder Absichten und meine, dass diese Zeit endgültig vorbei sei.