Auf Aufforderung des Obergerichts des Kantons Bern schilderte die Spitex mit Schreiben vom 17. September 2024 den Verlauf der von der KESB angeordneten ambulanten Massnahme (pag. 1684). Die Spitex leiste seit dem 16. Januar 2024 tägliche Besuche zur Medikamentenabgabe. Durch die angeordnete Massnahme nehme der Beschuldigte regelmässig die Medikamente ein. In Zusammenarbeit mit Frau Dr. med. G.________ habe Anfang März 2024 vereinbart werden können, dass die Medikamentenabgabe nur noch einmal täglich anstelle zweimal stattfinde. Die wöchentlichen Termine bei der Pflegefachfrau Psychiatrie nehme der Beschuldigte pflichtbewusst wahr.