Dem Beistandschaftsbericht vom 6. August 2024 (pag. 1640 ff.) für den Zeitraum vom 9. Mai 2022 bis am 31. Mai 2024 kann entnommen werden, dass der Beschuldigte hoch verschuldet sei, was ihn auch belaste. Zudem sei der Beschuldigte für Privathaftpflicht und Hausrat nicht mehr versichert. Schliesslich ist der E-Mail der Spitex an die KESB vom 22. Januar 2024 (pag. 1658) zu entnehmen, dass es hinsichtlich der Alkohol-Atemtests des Beschuldigten mehrere Schwierigkeiten gebe: Zum einen arbeite niemand aus dem Psychiatrie-Team übers Wochenende.