Der Aktennotiz des KESB Mitarbeitenden P.________ vom 14. März 2024 (pag. 1652/1657) ist zu entnehmen, dass sich die Mutter des Beschuldigten telefonisch gemeldet und unter anderem mitgeteilt habe, bei ihrem Sohn zu Hause laufe es ihrer Ansicht nach nicht so gut. Er lebe in einer Fantasiewelt, habe Geldschwierigkeiten und gehe keiner Arbeit nach. Die Mutter des Beschuldigten war gemäss Aktennotiz vom 16. Januar 2024 denn auch mit der Entlassung aus der FU nicht einverstanden (pag.