Zu seinen Kindern habe der Beschuldigte im Verlauf der letzten Monate wieder etwas Kontakt aufbauen können. Im Herbst 2023 habe er seine Kinder alle 14 Tage mit einer Begleitperson besuchen dürfen. Seine Expartnerin habe die Besuche jedoch sistiert, als bekannt geworden sei, dass dieser demnächst austreten werde. Abschliessend hielt das PZM fest, dass sich der Zustand des Beschuldigten während der langen Hospitalisation mit behördlicher fürsorgerischer Unterbringung (nachfolgend: FU) leicht verbessert habe. Die psychotische Symptomatik sei aufgrund der regelmässigen Medikamenteneinnahme grösstenteils remittiert.