C.________ im Gutachten und anlässlich der beiden Einvernahmen direkt im Rahmen der Erwägungen der Kammer vertieft eingegangen. 12.2 Unterlagen der KESB (pag. 1638 ff.) In den bei der KESB oberinstanzlich eingeforderten Unterlagen ab dem Entscheid vom 16. Januar 2024 findet sich unter anderem der Austrittsbericht des PZM vom 10. Januar 2024 (pag. 1660 ff.). Aus dem Bericht geht hervor, dass der Beschuldigte vom 10. November 2021 bis zum 22. März 2022 im PZM hospitalisiert gewesen sei, dies, nachdem er im Sommer 2021 seine Expartnerin sowie deren neuen Freund schwer verletzt habe.