17 Die Verlässlichkeit des Beschuldigten sei nur bedingt gegeben: Trotz des hängigen Strafverfahrens sei es ihm nicht gelungen, sich vollständig an die Auflagen der KESB zu halten. Er zeige keine Behandlungseinsicht und dies trotz der ca. 38- fachen Hospitalisation. Gemäss dem Bericht von Dr. med. G.________ vom 22.10.2020 biete die Compliance betreffend Urinproben etc. bei Dr. med. H.________ Verbesserungspotential.