Wenn sich der Beschuldigte nicht an die Vorgaben der KESB halten würde, würde es die KESB rasch mitbekommen und reagieren. Es sei deshalb nicht nötig, eine weitere Massnahme anzuordnen. Rechtsanwältin B.________ beantragte daher, es sei auf die Anordnung einer Massnahme zu verzichten. 11.2 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwältin U.________ beantragte – wie erstinstanzlich die Staatsanwaltschaft – die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme.