Ihr Klient nehme seit Jahren keinen Alkohol mehr ein. Es würden nur wenige Blutproben fehlen und die abgenommenen Blutproben würden zeigen, dass er keinen Alkohol konsumiert habe. Auch auf die Aussagen der Gutachterin könne nicht abgestellt werden: Die Gutachterin könne heute keinen Vergleich zum damaligen Wesen ihres Klienten ziehen, sie wisse nicht, wie es dem Beschuldigten vor einem Jahr gegangen sei und wie es ihm heute gehe. Der Beschuldigte nehme die Medikamente im Beisein einer Spitex-Mitarbeiterin ein, womit die Einnahme gesichert sei.