Eine Anhörung des Beschuldigten durch die KESB erfolgte sodann am 15. Januar 2024, an welcher dieser darüber informiert wurde, dass die KESB L.________ die Entlassung aufgrund der vielen Risikofaktoren zwar kritisch sehe, diese aber wohl anordnen werde. Der Beschuldigte gab anlässlich der Anhörung zu Protokoll, dass er sich an die Massnahmen halten werde.