Ausschlaggebend für diesen Entscheid anlässlich der ordentlichen Überprüfung der fürsorgerischen Unterbringung war der Bericht des PZM Münsingen vom 24. November 2023, mit welchem mitgeteilt wurde, dass der Beschuldigte entlassen werden könne. Das PZM stützte sich dabei auf die positive Veränderung, die die «Gerichtsanhörung» vom 9. November 2023 bewirkt habe: Der Beschuldigte habe das Urteil gut annehmen können und sich zukunftsorientiert geäussert. Sein aktueller Zustand würde sich mit einer weiterführenden stationären Behandlung nicht weiter verbessern lassen (pag. 1473, Ziff. 15).