32 f. KESG angeordnet, namentlich 14-tägliche Gespräche mit der Psychiaterin Dr. med. G.________, tägliche Medikamentenabgabe und Kontrolle des Atemalkoholwertes durch die Spitex, wöchentliche Gespräche mit der Psychiatrie-Spitex sowie monatliche Bestimmung des Ari- piprazol-Spiegels, des Alkoholwertes im Blut und ein Drogenscreening beim Hausarzt Dr. med. H.________. Ausschlaggebend für diesen Entscheid anlässlich der ordentlichen Überprüfung der fürsorgerischen Unterbringung war der Bericht des PZM Münsingen vom 24. November 2023, mit welchem mitgeteilt wurde, dass der Beschuldigte entlassen werden könne.