Daraus ergebe sich eine verminderte Schuldfähigkeit. Soweit sie es richtig in Erinnerung habe, sei sie dann nochmals gefragt worden und dann sei ihr tatsächlich diese Schuldunfähigkeit, sie wolle nicht sagen, rausgerutscht, aber man habe sie konkret nach Schuldunfähigkeit gefragt, wenn sie es richtig in Erinnerung habe und sie habe das bejaht, wobei sie nochmals darauf hingewiesen habe, dass dies nicht ihre Aufgabe sei.