7.6 Schuldfähigkeit Die Vorinstanz stellte nach Würdigung des forensisch psychiatrischen Gutachtens des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes (FPD) der Universität Bern vom 15. Juli 2022 fest, dass in sämtlichen Tatzeitpunkten von einer verminderten Einsichtsfähigkeit und einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auszugehen sei (pag. 1511 ff.). Die Vorinstanz führte insbesondere Folgendes aus: Im Ergebnis ist das Gutachten schlüssig, stimmig und nachvollziehbar. Für das Gericht sind keinerlei Gründe ersichtlich, die ein Abweichen vom (schriftlichen) Gutachten rechtfertigen würden.