11 7.5 Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen (Ziff. I./6. der Anklageschrift; pag. 1508 ff.) Mit amtlicher Verfügung vom 30. August 2021 (eröffnet um 21:47 Uhr) erliess die Kantonspolizei Bern gegen den Beschuldigten unter Hinweis auf die entsprechenden Straffolgen ein bis am 30. November 2021 befristetes Kontakt- und Annäherungsverbot bezüglich der Privatklägerin und den beiden Kindern N.________ und O.________ und verfügte die Fernhaltung.