musste sich dieses Risikos bewusst sein. Es gehört zum Allgemeinwissen, dass Fusstritte gegen den Kopf einer wehrlos am Boden liegenden und sich zu schützen versuchenden Person schwerwiegende Folgen für diese haben können. Indem A.________ dennoch auf D.________ in der vorbeschriebenen Weise einwirkte, nahm er zumindest in Kauf, dass diese schwere Verletzungen – insbesondere ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutung – mit der Möglichkeit einer unmittelbaren Lebensgefahr oder des Todes oder sonstiger bleibenden schweren Schädigungen hätte erleiden können. 7.3 Mehrfach begangene Drohung zum Nachteil von D.