Die Privatklägerin erlitt dabei eine langstreckige Schädelfraktur okzipital, eine Cochlearkontsion rechts, eine Thoraxkontusion rechts sowie eine Schulter- und Ellenbogenkontusion rechts und befand sich vom 30. August 2021 bis am 3. September 2021 im Spital S.________. Aufgrund des geschilderten Geschehensablaufes, insbesondere der mehrfachen Fusstritte gegen den Kopf der Privatklägerin, bestand ein grosses Risiko einer schweren Körperverletzung, insbesondere von Kopfverletzungen. Der Beschuldigte war sich resp. musste sich dieses Risikos bewusst sein.