Während die Privatklägerin in der Folge benommen und teilweise bewusstlos am Boden lag, trat der Beschuldigte mehrfach und mit erheblicher Gewalt gegen deren rechte Körperseite und deren Kopf. Die Privatklägerin erlitt dabei eine langstreckige Schädelfraktur okzipital, eine Cochlearkontsion rechts, eine Thoraxkontusion rechts sowie eine Schulter- und Ellenbogenkontusion rechts und befand sich vom 30. August 2021 bis am 3. September 2021 im Spital S.________.