Als die Privatklägerin die Polizei avisieren wollte, ging der Beschuldigte mit erhobenen Armen auf sie zu und packte sie am Hals, worauf diese zu Fall kam. Als nicht erstellt erachtet wurde, dass der Beschuldigte die Privatklägerin gestossen hatte. Vielmehr kam die Privatklägerin durch das Handgemenge zu Fall und schlug erwiesenermassen mit dem Hinterkopf auf der Kommode im Wohnzimmer auf. Während die Privatklägerin in der Folge benommen und teilweise bewusstlos am Boden lag, trat der Beschuldigte mehrfach und mit erheblicher Gewalt gegen deren rechte Körperseite und deren Kopf.