schwere Körperverletzung zum Nachteil von D.________ (Ziff. I./3. der Anklageschrift; pag. 1492 ff.) Der Beschuldigte suchte am Abend des 30. August 2021 seine ehemalige Lebenspartnerin und Mutter der beiden gemeinsamen Söhne zu Hause in deren Mietwohnung am I.________ (Ort) in alkoholisiertem Zustand auf, worauf die Privatklägerin den Beschuldigten bat, wieder zu gehen. Der Beschuldigte weigerte sich jedoch. Als die Privatklägerin die Polizei avisieren wollte, ging der Beschuldigte mit erhobenen Armen auf sie zu und packte sie am Hals, worauf diese zu Fall kam.