9 7.1 Hausfriedensbruch und Tätlichkeiten zum Nachteil von E.________ (Ziff. I./1. und 2. der Anklageschrift; pag. 1489 ff.) Der Beschuldigte betrat am 27. Juli 2021 gegen den Willen des Berechtigten, E.________ – neuer Partner der Privatklägerin –, dessen Wohnung am K.________ (Ort). Als der Beschuldigte die Wohnung betrat, stiess er E.________ weg und schlug ihn. In der Folge schlug der Beschuldigte mit seinen Armen und mit geballten Fäusten wild um sich. 7.2 Versuchte schwere Körperverletzung zum Nachteil von D._