7. Vorinstanzliche Schuldsprüche Der Beschuldigte wurde vorinstanzlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfach begangener Drohung und Beschimpfung zum Nachteil von D.________, wegen Hausfriedensbuch und Tätlichkeiten zum Nachteil von E.________ sowie wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, mehrfach begangen, schuldig erklärt. Den erstinstanzlichen Schuldsprüchen liegen folgende von der Vorinstanz als erstellt erachtete Sachverhalte zu Grunde: