4.2. am 08.11.2021, in J.________(Ortschaft), z.N. D.________; 5. der Tätlichkeiten, begangen am 27.07.2021 in K.________(Ort), z.N. E.________; 6. des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, mehrfach begangen in der Zeit vom 01.09.2021 bis 08.11.2021 in J.________(Ortschaft); und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel verurteilt wurde: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten. 2. Zu einer Geldstrafe von 62 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'860.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt.