Desweitern wurde festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 10. November 2023 nur bezüglich der Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme angefochten wurde und daher beabsichtigt sei, die Straf- und Zivilklägerin sowie den Strafkläger ohne Kostenfolgen aus dem oberinstanzlichen Verfahren zu entlassen. Den Parteien wurde eine Frist von 20 Tagen gewährt, um sich zum beabsichtigten Vorgehen zu äussern, wobei Stillschweigen als Zustimmung gelte (pag. 1589 f.). Innert Frist teilte der Beschuldigte mit, keine Einwände gegen das beabsichtigte Vorgehen zu haben. Rechtsanwältin F.___