3. Verfahrensleitende Verfügungen / verfahrensleitender Beschluss Mit Verfügung vom 12. Juli 2024 wurden die Parteien darüber in Kenntnis gesetzt, dass per sofort Oberrichterin Bochsler die Verfahrensleitung im vorliegenden Verfahren übernimmt. Desweitern wurde festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 10. November 2023 nur bezüglich der Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme angefochten wurde und daher beabsichtigt sei, die Straf- und Zivilklägerin sowie den Strafkläger ohne Kostenfolgen aus dem oberinstanzlichen Verfahren zu entlassen.