2. Berufung Gegen dieses Urteil vom 10. November 2023 meldete Rechtsanwältin B.________ für A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Schreiben vom 20. November 2023 (pag. 1458) fristgerecht vorsorglich Berufung an. Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 22. Mai 2024 (pag. 1482 ff.). Mit Eingabe vom 12. Juni 2024 erklärte Rechtsanwältin B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Anordnung einer stationären Massnahme (pag. 1586 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Schreiben vom 20. Juni 2024 (pag.