1. Die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN 15 581405 31) sind 20 Jahre nach dem endgültigen Vollzug der therapeutischen Massnahme (Art. 16 Abs. 6 DNA-ProfilG und Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB) zu löschen. 2. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]