1. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin D.________ betreffend Schadenersatz wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen. 2. A.________ wird verurteilt, der Straf- und Zivilklägerin D.________ eine Genugtuung von CHF 17’000.00 zuzüglich 5 % Zins seit dem 30.08.2021 zu bezahlen. 3 Soweit weitergehend wird die Zivilklage betreffend Genugtuung abgewiesen. IV. Weiter wird verfügt: