Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 19. Dezember 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass die Entschädigung und das volle Honorar des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt wurde: