Insgesamt erachtet das Gericht eine Genugtuung von CHF 5'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 11. Juni 2019 als den gesamten Umständen angemessen. 26. Kosten Für die Beurteilung der Zivilklage werden erst- und oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden. VII. Kosten und Entschädigung