Konkret geht das Gericht von einer Basisgenugtuung von CHF 4'000.00 aus. Ausgehend davon wurden individuelle Erhöhungen vorgenommen. So wurden namentlich der Verlust an Lebensqualität aufgrund der Angst, alleine zuhause zu sein, sowie die zusätzlichen körperlichen Einschränkungen, die zwar nicht objektiv dokumentiert, indessen nachvollziehbar geltend gemacht worden sind, erhöhend gewertet. Darüber hinaus wirkt auch der Umstand erhöhend, dass der Beschuldigte das Vertrauen der Privatklägerin ausgenutzt hat, als diese ihn im Sommer 2017 bei sich hat Garten- und Malerarbeiten ausführen lassen, wobei er das Haus kennengelernt hat.