- Den Opfern – Mutter, Tochter und zwei Söhnen – wurde eine Genugtuung von je CHF 3'000.00 für erlittenes Unrecht wegen Raubes zugesprochen. Dabei wurde die Familie in der Wohnung mitten in der Nacht von einer schwer bewaffneten vierköpfigen Bande überfallen und gefesselt (HÜTTE/LANDOLT, a.a.O., Band 2, Urteilsnummer 442, Urteil des Obergerichts Zürich vom 29. Dezember 2004).