- Dem Opfer wurde eine Genugtuung von CHF 3'000.00 für erlittenes Unrecht namentlich wegen bandenmässigen Raubes zugesprochen. Es handelte sich dabei um einen gemeinsam verübten Raubüberfall auf einen Bahnhof, wobei ein Betriebsdisponent unter vorgehaltener CO2-Pistole gezwungen wurde, einen der Täter in den Tresorraum zu führen, wo ihm dieser in das Genick schlug und ihn zu Bode drückte, sodass er ein starkes psychisches Trauma erlitt (HÜT- TE/LANDOLT, a.a.O., Band 2, Urteilsnummer 309, Urteil des Kantonsgerichts Graubünden vom 17. August 2004 [SF 04 E. 16 16, SF 04 19 und SF 04 20]);