Es handelt sich dabei um eine objektive «Berechnungsmethode» als Orientierungspunkt, welche inzwischen aus diversen Tabellen für bestimmte Vorfälle Orientierungswerte enthält. In einem zweiten Schritt werden sodann die Besonderheiten des Einzelfalls im Rahmen individueller Zuschläge und Abzüge berücksichtigt (allgemeine Faktoren, Tat- und täterbezogene Faktoren [Verschulden, persönliche Elemente wie Verwandtschaft/Freundschaft mit dem Opfer, Alter des Schädigers], opferbezogene Faktoren [Selbstverschulden, Unrechtsgehalt der Verletzung, wirtschaftliche Verhältnisse, Alter, besonders komplizierter Hei-