Üblicherweise wird nach HÜTTE/LANDOLT sowie gemäss Rechtsprechung im Rahmen der sog. Zweiphasenmethode zunächst eine Basisgenugtuung definiert. Es handelt sich dabei um eine objektive «Berechnungsmethode» als Orientierungspunkt, welche inzwischen aus diversen Tabellen für bestimmte Vorfälle Orientierungswerte enthält.