24. Schadenersatz Die Zivilklägerin verlangt oberinstanzlich, wie in erster Instanz, Schadenersatz von CHF 1'600.00 nebst Zins seit dem 11. Juni 2019, weil der Beschuldigte ihr an diesem Tag Schmuckstücke im Gesamtwert von CHF 1'600.00 entwendet habe (pag. 676 ff.).