Der Beschuldigte hat mit dem Raub ein Verbrechen begangen, die körperliche Integrität der Zivilklägerin beachtlich verletzt und damit eine Gleichgültigkeit gegenüber der hiesigen Rechtsordnung an den Tag gelegt. Ausserdem beging er mit dem Mord in Bosnien-Herzegowina an einem ebenfalls wehrlosen, ihm bekannten Opfer im Jahr 2010 das schwerwiegendste Delikt überhaupt, für das er bis heute nicht die Verantwortung übernahm, zumal er im Sommer 2016 nicht aus dem gewährten Hafturlaub zurückkehrte und untertauchte. Damit offenbart der Beschuldigte eine beachtliche kriminelle Energie und eine Achtlosigkeit gegenüber der körperlichen Unversehrtheit anderer Menschen resp. dem höchsten Rechtsgut.